Mitarbeiter anmelden
Falls Sie noch kein Lohnmandant bei uns sind, klicken Sie zuerst im Arbeitgeberportal auf Mandant werden.
Für die Anmeldung neuer Mitarbeiter benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Personalfragebogen
Dieses Formular muss digital ausgefüllt werden. Dazu verwenden Sie bitte folgenden Button:
Dort können Sie den entsprechenden Fragebogen auswählen und ausfüllen.
Wichtige Hinweise
- Bei der Anstellung von Minijobbern muss ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht innerhalb von 42 Tagen nach Beschäftigungsbeginn der Minijobzentrale vorliegen; ansonsten besteht Rentenversicherungspflicht.
- Für einige Branchen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Arbeitgeber eine Sofortmeldung des Beschäftigungsbeginns der Krankenkasse einzureichen hat.
Diese Sofortmeldung ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abzugeben. Sie kann nicht nachgeholt werden! Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld festgesetzt werden.
Folgende Branchen sind hiervon betroffen:
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- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe